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Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße

Vorlagentyp: OM
223 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

August-Scheidel-Straße Die Parkplatzsituation für die Anwohner der August-Scheidel-Straße in Ginnheim ist äußerst angespannt. Nach Berichten der Anwohner parken zum Schichtwechsel im Markus-Krankenhaus um 6 Uhr morgens ab 5.30 Uhr die Mitarbeiter in der dortigen Siedlung. Es würden dann die freien Parkplätze, einschließlich schraffierter Flächen, Kurven und Bürgersteinabsenkungen besetzt, um die Parkhauskosten zu sparen. Seit die Parkplätze vor dem Markus-Krankenhaus gebührenpflichtig sind, parken auch die Besucher (Patienten) der Ärzte im neu errichteten MVZ, das nicht über eigene Parkplätze verfügt, und die Krankenhausbesucher in diesem Bereich. Da auch die Besucher des Niddaparks, einschließlich der dort vorhandenen Sportstätten, und die Mitglieder der Kleingartenanlagen dort Parkplätze suchen, finden die Bewohner, darunter Familien mit Schichtarbeitern, alleinstehende Mütter mit Kleinkindern und ältere Paare mit Gehschwierigkeiten, selten eine Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe zu ihrer Wohnung. Im Übrigen verursachen die wechselnden Parker ständigen Lärm, der die Bewohner in den frühen Nachtstunden und circa ab 5.30 Uhr aus dem Schlaf reißt.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1487 entstanden aus Vorlage: OF 423/9 vom 30.08.2012

Betreff: Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße Die Parkplatzsituation für die Anwohner der August-Scheidel-Straße in Ginnheim ist äußerst angespannt. Nach Berichten der Anwohner parken zum Schichtwechsel im Markus-Krankenhaus um 6 Uhr morgens ab 5.30 Uhr die Mitarbeiter in der dortigen Siedlung. Es würden dann die freien Parkplätze, einschließlich schraffierter Flächen, Kurven und Bürgersteinabsenkungen besetzt, um die Parkhauskosten zu sparen. Seit die Parkplätze vor dem Markus-Krankenhaus gebührenpflichtig sind, parken auch die Besucher (Patienten) der Ärzte im neu errichteten MVZ, das nicht über eigene Parkplätze verfügt, und die Krankenhausbesucher in diesem Bereich. Da auch die Besucher des Niddaparks, einschließlich der dort vorhandenen Sportstätten, und die Mitglieder der Kleingartenanlagen dort Parkplätze suchen, finden die Bewohner, darunter Familien mit Schichtarbeitern, alleinstehende Mütter mit Kleinkindern und ältere Paare mit Gehschwierigkeiten, selten eine Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe zu ihrer Wohnung. Im Übrigen verursachen die wechselnden Parker ständigen Lärm, der die Bewohner in den frühen Nachtstunden und circa ab 5.30 Uhr aus dem Schlaf reißt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der August-Scheidel-Straße im Zeitraum von 5 Uhr bis 20 Uhr eine Anwohnerparkzone eingerichtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2012Sie sind hier
    OMOM 1487Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße
    Direktanregung
  2. 30. August 2012OFOF 423/9Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 19. November 2012STST 1755Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
  4. 15. Juli 2013STST 1092Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
  5. 24. Januar 2014STST 149Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
  6. 18. August 2016OFOF 88/9Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 1. September 2016VV 130Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeAnfrage
  8. 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 223 WochenSTST 1661Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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