Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 149
Betreff: Anwohnerparken in der August-Scheidel-Straße Dem Magistrat ist die prekäre Stellplatzsituation in dem genannten Bereich durchaus bekannt. Allerdings sieht er in der Einrichtung einer Bewohnerparkzone ohne weitere Beschränkungen kein probates Mittel für eine Abhilfe, da 50 % der Stellplätze für den freien Parkplatzsuchverkehr zur Verfügung stehen muss. Vorstellbar wäre indes eine im Stadtteil Höchst praktizierte und mittlerweile bewährte Regelung dahingehend, dass die Stellplätze in der August-Scheidel-Straße bewirtschaftet werden und die Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis hiervon ausgenommen sind. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass auch diese Regelung die Problematik einer hinreichenden Überwachung beinhaltet, da abseits der sonstigen Bewohnerparkbereiche eine Überwachung nicht mit dem dafür eingesetzten Personal, sondern nur durch den mobilen Streifendienst des Straßenverkehrsamts erfolgen könnte. Der Magistrat bietet an, anlässlich einer Ortsbeiratssitzung seine Vorstellungen darzulegen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2012OMOM 1487Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeDirektanregung
- 30. August 2012OFOF 423/9Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. November 2012STST 1755Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 15. Juli 2013STST 1092Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 24. Januar 2014Sie sind hierSTST 149Anwohnerparken in der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
- 18. August 2016OFOF 88/9Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. September 2016VV 130Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeAnfrage
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 223 WochenSTST 1661Neue Belastungen für die Anwohner der August-Scheidel-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab