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Stand der Baupläne an der Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und Gaußstraße

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1295 entstanden aus Vorlage: OF 674/3 vom 02.05.2019

Betreff: Stand der Baupläne an der Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und Gaußstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Stand zum Grundstück Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und Gaußstraße ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wer ist Eigentümer/Investor?
  2. Gibt es einen Bebauungsplan, mit welchen Rahmenbedingungen?
  3. Welche Nutzung/en ist/sind vorgesehen?
  4. Gibt es schon eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung?
  5. Wann ist mit Bautätigkeiten auf dem Grundstück zu rechnen? Begründung: Seit einigen Jahren hört man von diesem Grundstück nichts mehr. Im Internet kursieren verschiedene Besitzangaben und Exposes, der derzeitige Stand ist jedoch unklar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Mai 2019OFOF 674/3Stand der Baupläne an der Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und GaußstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. Mai 2019Sie sind hier
    VV 1295Stand der Baupläne an der Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und Gaußstraße
    Anfrage
  3. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1627Stand der Baupläne an der Friedberger Landstraße zwischen Mauerweg und GaußstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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