Sicherung der Holzbrücke am S-Bahnhof „Berkersheim“
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Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1006 entstanden aus Vorlage: OF 595/10 vom 04.09.2018
Betreff: Sicherung der Holzbrücke am S-Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Holzbrücke am Berkersheimer S-Bahnhof so gesichert werden kann, dass sie von Fußgängern unproblematisch begangen werde n kann.
Begründung: Offensichtlich wegen der anstehenden Bauarbeiten ist die Holzbrücke nicht mehr in nennenswertem Maße gewartet worden. Deshalb sind die Holzdielen zwischenzeitlich gewellt und locker. Andererseits wird die Brücke aber nach wie vor dringend benötigt. Sollte im Wintereinsatz nochmals viel Salz auf ihr eingesetzt werden, steht zu befürchten, dass sich der Zustand weiter verschlimmert. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, hier Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2018OFOF 595/10Sicherung der Holzbrücke am S-Bahnhof „Berkersheim“Ortsbeiratsantrag · FDP
- 18. September 2018Sie sind hierVV 1006Sicherung der Holzbrücke am S-Bahnhof „Berkersheim“Anfrage
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 99Sicherung der Holzbrücke am S-Bahnhof "Berkersheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen