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Kauf des Bunkers in der Küferstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 957

Betreff: Kauf des Bunkers in der Küferstraße Zu 1.) und 2.) Der Erwerb des Bunkers in der Küferstraße dient der Sicherung der Nutzung durch Frankfurter Vereine. Das Gebäude ist derzeit bauplanungsrechtlich als Zivilschutzanlage ausgewiesen. Nach der Übernahme durch die Stadt soll im Rahmen eines Nutzungsänderungsantrages die derzeit faktisch bereits bestehende Nutzung durch die Vereine baurechtlich abgesichert werden. Hierzu ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung Voraussetzung, für die im Zuge der Ankaufsverhandlung ein Grobkonzept erstellt wurde.

Zu 3.) Bestehende Mietverträge mit Vereinen werden bei dem Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen. Soweit es räumlich und brandschutztechnisch möglich ist, können nach der Übernahme des Gebäudes durch die Stadt Frankfurt weitere Mietverträge mit Vereinen abgeschlossen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Februar 2015OFOF 1290/6Kauf des Bunkers in der KüferstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. März 2015VV 1287Kauf des Bunkers in der KüferstraßeAnfrage
  3. 29. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 957Kauf des Bunkers in der Küferstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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