Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von "Tengelmann" in Eschersheim sichern!
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 956
Betreff:
Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von "Tengelmann" in Eschersheim sichern!
Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH steht mit der Tengelmann-Gruppe in Kontakt. Die Tengelmann-Gruppe zieht sich aus strategischen Gründen aus dem Rhein-Main-Gebiet zurück. Im Zuge dieses Rückzugs haben die REWE-Gruppe sowie Tegut ihre Absichten zur Übernahme einiger Tengelmann-Filialen kommuniziert. Die Filiale am Lindenbaum in Eschersheim gehört nicht zu den Filialen, die in der Übernahmeplanung durch die REWE-Gruppe oder TEGUT berücksichtigt wurden. Aus diesem Grund soll die Filiale am Lindenbaum am 11. August 2010 geschlossen werden.
Bislang ist es leider nicht gelungen, einen potenziellen Betreiber für die frei werdende Immobilie zu finden. Der Hauptgrund dafür liegt in der für heutige Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels zu kleinen Verkaufsfläche. Eine Nahversorgung für Eschersheim an dieser Stelle kann nicht garantiert werden. Jedoch ist die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH weiterhin bemüht, ein Unternehmen der Nahversorgung für das Objekt zu gewinnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2010OFOF 1198/9Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von .Tengelmann. in Eschersheim sichern!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. Mai 2010OMOM 4226Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von „Tengelmann“ in Eschersheim sichern!Direktanregung
- 2. Juli 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 956Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von "Tengelmann" in Eschersheim sichern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab