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Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 951

Betreff: Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg Die Straße Am Honigberg verengt sich zwischen der Straße Berkersheimer Hohl und Am Hohlacker auf 446 cm Fahrbahnbreite. In Fahrtrichtung Am Hohlacker ist linksseitig eine Leitplanke angebracht. Beim Parken an dieser Stelle wäre bei einer Restfahrbahnbreite von durchschnittlich circa 250 cm keine ungehinderte Durchfahrt für PKW mehr möglich. Das Halten/Parken nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an engen und unübersichtlichen Straßenstellen ist grundsätzlich unzulässig, ohne dass es einer Beschilderung bedarf. Gleichzeitig ist die Straßenverkehrsbehörde nach § 39 StVO angehalten, allgemeine Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung nicht durch Beschilderung zu wiederholen (Verbot der "Überbeschilderung"). Laut Rechtsprechung stellt es eine Zuwiderhandlung gegen § 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO dar, wenn eine Restfahrbahnbreite von unter 310 cm verbleibt. Das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit wird im Rahmen deren Streifentätigkeit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs darauf achten, dass den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung auch in dem in Rede stehenden Bereich die notwendige Beachtung geschenkt wird und Zuwiderhandlungen ahnden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2014OFOF 721/10Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am HonigbergOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. März 2015OMOM 3920Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am HonigbergDirektanregung
  3. 29. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 951Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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