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Die Urselbachaue und ihre Wasseraufnahmekapazität

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 947

Betreff: Die Urselbachaue und ihre Wasseraufnahmekapazität Der in Talauen oberflächennah anstehende Auenlehm bzw. der darauf deponierte Lösslehm besitzt grundsätzlich nur eine geringe Wasserdurchlässigkeit. Ob der Untergrund der Urselbachufer bzw. die Urselbachaue im Bereich Mertonviertel / Riedwiese (Walter-Abschlag-Weg) und im Bereich des Campingplatzes "An der San-delmühle" zur Aufnahme bzw. Versickerung von Niederschlagswasser, auch im Starkregen-fall, geeignet ist, kann nur anhand technischer Untersuchungen eindeutig beantwortet werden. In einer Untergrunduntersuchung können die vorliegenden Bodenhorizonte und deren Mächtigkeit sowie der durchschnittliche Grundwasserstand und der Hochgrundwasserstand festgestellt werden und auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse im Anschluss Aussagen zur Aufnahme- bzw. Durchlässigkeit des Untergrundes getroffen werden. Weiterhin sind sogenannte Versickerungsversuche an den genauen Versickerungsarealen möglich, um die Befunde aus diesen Untersuchungen zu verifizieren. Untergrunduntersuchungen bzw. technische Untersuchungen sind jedoch vom Magistrat, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, derzeit nicht geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2015OFOF 593/8Die Urselbachaue und ihre WasseraufnahmekapazitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. April 2015VV 1340Die Urselbachaue und ihre WasseraufnahmekapazitätAnfrage
  3. 29. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 947Die Urselbachaue und ihre Wasseraufnahmekapazität
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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