Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Grundstücke in den Bebauungsplänen Nr. 468 und Nr. 469 in Privatbesitz sind und keine Verpflichtung zur Nutzung für Sozial- oder Seniorenwohnungen besteht. Die Grundstücke sind als Wohngebiete festgelegt, und es gibt häufig Anfragen zu bebaubaren Flächen.
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Im Wiesengrund — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.02.2026.
- Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigter Bereich Im Wiesengrund05.06.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Im Wiesengrund per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die bisher nicht bebauten Grundstücke in den Bebauungsplänen Nr. 468 und Nr. 469 befinden sich in Privatbesitz. Die grundstücksbezogenen Festsetzungen im Bebauungsplan bestimmen positiv, welche baulichen und sonstige Nutzungen zulässig sind. Ein Zwang, die Grundstücke in der vorgesehenen Form zu nutzen, besteht grundsätzlich nicht (Angebotsplanung). Die Grundstücke sind als Besondere - bzw. als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Zu einer Errichtung von Sozial- oder Seniorenwohnungen kann hier nicht verpflichtet werden. In der täglichen Praxis bekommt der Magistrat häufig Anfragen bezüglich bebaubaren Wohnungsbauflächen. In der Beratungspraxis kann unter den gegebenen Datenschutzgrundsätzen auf diese Grundstücke hingewiesen werden. Zudem ist das Grundstück "Im Wiesengrund" (B468) im Baulückenatlas aufgeführt und ist daher für potentielle Interessenten sichtbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2021OFOF 704/12Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2021OMOM 7065Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzenDirektanregung
- 26. April 2021Sie sind hierSTST 906Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzenStellungnahme
- 25. März 2022STST 775TC Kalbach: Ausweitung der TennisanlageStellungnahme
- 11. April 2022OFOF 231/12Hundeübungsplatz in KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2022VV 402Hundeübungsplatz in KalbachAnfrage
- 8. August 2022STST 1772Hundeübungsplatz in KalbachStellungnahme
- 28. August 2025OFOF 626/12Sachstand Bauvorhaben Im WiesengrundOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2025VV 1336Sachstand Bauvorhaben Im WiesengrundAnfrage
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 268 WochenSTST 349Sachstand Bauvorhaben Im WiesengrundStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab