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Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen

Vorlagentyp: STMagistrat
268 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass die Grundstücke in den Bebauungsplänen Nr. 468 und Nr. 469 in Privatbesitz sind und keine Verpflichtung zur Nutzung für Sozial- oder Seniorenwohnungen besteht. Die Grundstücke sind als Wohngebiete festgelegt, und es gibt häufig Anfragen zu bebaubaren Flächen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die bisher nicht bebauten Grundstücke in den Bebauungsplänen Nr. 468 und Nr. 469 befinden sich in Privatbesitz. Die grundstücksbezogenen Festsetzungen im Bebauungsplan bestimmen positiv, welche baulichen und sonstige Nutzungen zulässig sind. Ein Zwang, die Grundstücke in der vorgesehenen Form zu nutzen, besteht grundsätzlich nicht (Angebotsplanung). Die Grundstücke sind als Besondere - bzw. als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Zu einer Errichtung von Sozial- oder Seniorenwohnungen kann hier nicht verpflichtet werden. In der täglichen Praxis bekommt der Magistrat häufig Anfragen bezüglich bebaubaren Wohnungsbauflächen. In der Beratungspraxis kann unter den gegebenen Datenschutzgrundsätzen auf diese Grundstücke hingewiesen werden. Zudem ist das Grundstück "Im Wiesengrund" (B468) im Baulückenatlas aufgeführt und ist daher für potentielle Interessenten sichtbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2021OFOF 704/12Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Januar 2021OMOM 7065Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzenDirektanregung
  3. 26. April 2021Sie sind hier
    STST 906Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen
    Stellungnahme
  4. 25. März 2022STST 775TC Kalbach: Ausweitung der TennisanlageStellungnahme
  5. 11. April 2022OFOF 231/12Hundeübungsplatz in KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 6. Mai 2022VV 402Hundeübungsplatz in KalbachAnfrage
  7. 8. August 2022STST 1772Hundeübungsplatz in KalbachStellungnahme
  8. 28. August 2025OFOF 626/12Sachstand Bauvorhaben Im WiesengrundOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 5. Dezember 2025VV 1336Sachstand Bauvorhaben Im WiesengrundAnfrage
  10. 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 268 WochenSTST 349Sachstand Bauvorhaben Im WiesengrundStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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