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Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel-Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2010, ST 906

Betreff:

Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel-Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr

Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes hat die Örtlichkeit der Verkehrsverbindung in der Feldgemarkung zwischen Berkersheim und Bad Vilbel-Heilsberg in den letzten Tagen mehrfach angefahren und kontrolliert. Bei den Ortsbegehungen war festzustellen, dass aus Richtung Bad Vilbel-Heilsberg kommend ein Verkehrszeichen 260 der Straßenverkehrsordnung ( Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge ) mit Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angebracht ist. In der Gegenrichtung von Frankfurt nach Bad Vilbel befindet sich in der Straße "Am Hohlacker“ ein Verkehrszeichen 250 der Straßenverkehrsordnung ( Verbot für Fahrzeuge aller Art ) mit Zusatzzeichen “Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen; frei“.

Bei den Kontrollen stellte sich heraus, dass zu den üblichen Pendlerzeiten, in den Morgen- und Abendstunden, die vorgenannte Beschilderung in überschaubarem Maße missachtet wurde. Während der Überprüfungszeiten wurden pro Stunde c.a. drei bis vier Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung festgestellt und Verwarngelder erhoben.

Die Straßenverkehrsbehörde sieht keine Möglichkeit, das verbotswidrige Befahren durch Schranken zu verhindern. Maßgeblich hierfür sind nicht vertretbare technische und organisatorische Probleme, wie z.B. das Öffnen und Schließen der Schranken durch Berechtigte (Landwirtschaftlicher Verkehr und/oder Befahren durch Gefahrenabwehrbehörden) und dies jederzeit zu gewährleisten.

Eine dauerhafte Überwachung kann nicht durchgängig gewährleistet werden, da die Stadtpolizei zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben der Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet tätig ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. März 2010OFOF 943/10Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg zur Unterbindung von DurchgangsverkehrOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 13. April 2010OMOM 4076Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg zur Unterbindung von DurchgangsverkehrDirektanregung
  3. 25. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 906Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel-Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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