Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße
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- Mehr Bänke für den Ortsbezirk 831.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Tiefgaragenausfahrt Habelstraße 3827.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 895
Betreff: Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße Bei einer Ortsbesichtigung hat der Magistrat festgestellt, dass die Sichtverhältnisse vielen Ausfahrten im Stadtgebiet entsprechen. Im Straßenverlauf herrscht neben einer Tempo-30-Zone auch die Regelung Rechts vor Links. Der Verkehrsteilnehmer kann sich unter vorsichtigem Annähern und berücksichtigen der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einreihen. Hierbei gilt der Grundsatz, dass alle Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder vermeidbar behindert wird (vgl. § 1 StVO). Verkehrsspiegel sind für das Erkennen von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Witterungsverhältnisse und Zerrbilder beeinträchtigen die Sichtweise und können zu Fehleinschätzungen führen, die Radfahrende und zu Fuß Gehende gefährden. Besonders Kinder können aufgrund ihrer Körpergröße übersehen werden. Verkehrsspiegel verleiten durch scheinbar freie Sicht zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt. Der Magistrat sieht hier eine mögliche Unfallquelle. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2019OFOF 390/8Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/HabelstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Januar 2019OMOM 4187Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/HabelstraßeDirektanregung
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 895Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/HabelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab