Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-Straße
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Neues zu Konrad-Zuse-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 886
Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-Straße Die Konrad-Zuse-Straße befindet sich derzeit noch im Besitz der Hessen-Agentur. Im Hinblick auf die vorgesehene Bebauung der südöstlich an der Konrad-Zuse-Straße gelegenen Flächen und den dadurch bedingten Baustellenverkehr sind die gewünschten baulichen Veränderungen leider nicht möglich. Ergänzend weist der Magistrat daraufhin, dass bei der letzten Geschwindigkeitsmessung vom 08.12.-15.12.2011 ohne Störeinflüsse beide Fahrtrichtungen erfasst wurden. In Richtung Zur Kalbacher Höhe wurden 5210 Fahrzeuge, in Fahrtrichtung Altenhöferallee 4369 Fahrzeuge gezählt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass in Fahrtrichtung Altenhöferallee 92,4 %, in Richtung Zur Kalbacher Höhe 89,41 % der Verkehrsteilnehmer keine Verwarnung bzw. keinen Bußgeldbescheid erhalten hätten. Die ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitungen weisen keine überdurchschnittlichen Abweichungen von den im übrigen Stadtgebiet ermittelten Werten auf. Die Konrad-Zuse-Straße bleibt allerdings weiterhin im Messprogramm der Stadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2011OFOF 35/12Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, LINKE.
- 19. August 2011OMOM 307Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-StraßeDirektanregung
- 19. Dezember 2011STST 1438Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-StraßeStellungnahme
- 4. Juni 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 886Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab