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Tennenplatz der Sportanlage Goldstein alsbald sanieren (Kunstrasenplatz)

Vorlagentyp: STMagistrat

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Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 870

Betreff: Tennenplatz der Sportanlage Goldstein alsbald sanieren (Kunstrasenplatz) Die städtisch betreute Sportanlage Goldstein besteht aus zwei Teilen, welche insgesamt über einen Tennenplatz, ein Kunststoffkleinfeld, einen Rasenplatz mit 400m-Tennenlaufbahn und einem Beachvolleyballfeld verfügt. An beiden Teilen der Sportanlage befindet sich jeweils ein Umkleide- und Funktionsgebäude. Zusätzlich zu den dort trainierenden Vereinen nutzt die Carl-von-Weinberg-Schule, seit geraumer Zeit Eliteschule des Sports und darüber hinaus auch Eliteschule des Fußballs, die Sportanlage. Auf wiederholte Nachfrage des zuständigen Fachamtes hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitgeteilt, dass für Eliteschulen des Fußballs keine Förderung von Kunstrasenplätzen vorgesehen ist. Es wird auch für die Carl-von-Weinberg-Schule diesbezüglich keine Sonder- regelung getroffen werden können. In der Anlage 3 der Vorlage "Sanierung städtischer Sportanlagen" § 2209 vom 11.10.2012 (M175) befindet sich die Auflistung der noch ausstehenden Sanierungen der Sportanlagen in alphabetischer Reihenfolge; eine Priorisierung lässt sich aus dieser Reihenfolge nicht ableiten. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Goldstein kann jedoch erst dann genannt werden, wenn die noch offenen Fragen zur Finanzierung und Detailplanung abschließend geklärt sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4030 — Direktanregung vom 21. April 2015.

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