Anwohnerparken in der Marienburgstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 84
Betreff: Anwohnerparken in der Marienburgstraße Die Marienburgstraße befindet sich nicht in einem bereits eingerichteten oder beschlossenen Gebiet des Bewohnerparkens. Der Magistrat hält es - besonders aus Gründen der Verlagerung des ruhenden Verkehrs - nicht für zielführend, eine einzige Straße mit Bewohnerparkplätzen auszuweisen. Darüber hinaus wäre bei einer probeweisen Einführung des Bewohnerparkens zu bedenken, dass die Erfahrungen mit bereits eingerichteten Bewohnerparkbereichen zeigen, dass mit Kosten von mindestens 5.000,-€ nur für die Einrichtung zu rechnen wäre. Auch wenn der Magistrat durchaus Verständnis für den Wunsch des Ortsbeirats hat, bittet er gleichwohl um Verständnis, dass er aus den vorstehenden Erläuterungen der probeweisen Einführung des Bewohnerparkens in dem angesprochenen Bereich ablehnend gegenüber steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2013OFOF 622/5Anwohnerparken in der MarienburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. August 2013OMOM 2405Anwohnerparken in der MarienburgstraßeDirektanregung
- 17. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 84Anwohnerparken in der MarienburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab