Verteilung von Infomaterial im Bürgeramt, Außenstelle Fechenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 832
Betreff: Verteilung von Infomaterial im Bürgeramt, Außenstelle Fechenheim In den Bürgerämtern und deren Außenstellen werden gerne Informationen für Bürgerinnen und Bürger ausgelegt. Voraussetzung ist lediglich, dass diese von öffentlichen Stellen kommen bzw. von öffentlichem Interesse sind. Regelmäßig abgelehnt werden Informationen mit privatem oder wirtschaftlichem Charakter (insbesondere Firmen-Werbung). In der Regel wenden sich die Herausgeber direkt an das Bürgeramt, so dass eine schnelle und unbürokratische Auslage organisiert werden kann. Der o.g. Fechenheimer Infoflyer liegt dem Bürgeramt inzwischen vor und wurde angesehen, so dass einer Auslage nichts im Wege steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2019OFOF 510/11Verteilung von Infomaterial im Bürgeramt Außenstelle FechenheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
- 18. Februar 2019OMOM 4262Verteilung von Infomaterial im Bürgeramt, Außenstelle FechenheimDirektanregung
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 832Verteilung von Infomaterial im Bürgeramt, Außenstelle FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab