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Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Müllproblematik vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 reagiert und bedauert, dass keine endgültige Stellungnahme zur Einhausung der Müllablagefläche gegeben werden kann. Es wird auf die regelmäßige Reinigung und die Notwendigkeit baulicher Veränderungen hingewiesen, um die Ablagerungen zu reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme zur angeregten Einhausung der Müllablagefläche abgeben zu können. Die Müllthematik vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 wird auch in der von der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH koordinierten Arbeitsgruppe behandelt. Der Bereich wird wöchentlich freitags gereinigt (satzungsgemäße Straßenreinigungsleistung, Reinigungsklasse I). Im Rahmen eines Ortstermins am 11.02.2021 wurden wilde Sperrmüllablagerungen festgestellt, die zeitnah entsorgt wurden. Der Bereich wird regelmäßig von der sogenannten Mobilen Schnellreinigung angefahren und von Ablagerungen befreit. Generell lässt sich die Müllthematik in diesem Bereich nur durch eine bauliche Veränderung herbeiführen, da die aktuellen baulichen Gegebenheiten Ablagerungen jeglicher Art anziehen. Bis dahin können im Sinne der Stadtsauberkeit weiterhin alle auffälligen Ablagerungen an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800 2008007 0 / E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden. Ferner sind konkrete Meldungen auch über www.ffm.de - den sogenannten Mängelmelder möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. April 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 6213 — Direktanregung vom 18. Juni 2020.

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