Notlösung für Hortplätze organisieren!
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.06.2011, ST 775
Betreff: Notlösung für Hortplätze organisieren! Die Schule am Erlenbach soll im Rahmen des "Ganztagsprogramms nach Maß" 2010-2013 zum Schuljahr 2012/2013 den Status der Pädagogischen Mittagsbetreuung erhalten. Für das Schuljahr 2012/2013 ist auch die Einrichtung einer Erweiterten Schulischen Betreuung geplant. Dazu finden derzeit Gespräche mit der Schule statt. Für das Schuljahr 2011/2012 ist die Einrichtung einer Erweiterten Schulischen Betreuung nicht realisierbar. In Nieder-Erlenbach liegt die Versorgung von Schulkindern mit 100 Plätzen in Horteinrichtungen und 20 Plätzen in der Übermittagbetreuung bei insgesamt 58% und somit über dem stadtweiten Versorgungsgrad von 53%. Der Magistrat hat sich dafür eingesetzt, dass das Angebot an Betreuungsplätzen in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut wurde. Freie Betreuungsplätze werden an die Infobörse Kitas im Stadtschulamt gemeldet (Tel.: 069 / 212-36564, E-Mail: infoboerse.kitas@stadt-frankfurt.de, Sprechzeiten der Infobörse: Mo und Fr von 8:30 - 12:00 Uhr, Do von 14:00 - 18:00 Uhr). Dort erhalten die Eltern, die einen Betreuungsplatz suchen, aktuelle Informationen und Unterstützung bei der Suche nach einem freien Platz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2011OFOF 5/13Notlösung für Hortplätze organisieren!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2011OMOM 24Notlösung für Hortplätze organisieren!Direktanregung
- 1. Juni 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 775Notlösung für Hortplätze organisieren!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab