Lahmeyerbrücke
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 754
Betreff:
Lahmeyerbrücke
Die Lahmeyerbrücke wird nur noch als Fußgängerverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim genutzt. Die Wegeverbindung zwischen den Stadtteilen hält der Magistrat für unverzichtbar.
Das Brückenbauwerk ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand und soll in absehbarer Zeit durch einen barrierefreien Neubau ersetzt werden.
Für den Entwurf zum Neubau der Lahmeyerbrücke ist noch die in der Planung befindliche nordmainischen S-Bahn und die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße zu berücksichtigen.
Die Realisierung des Neubaus der Lahmeyerbrücke liegt in Abhängigkeit zur Umsetzung der nordmainischen S-Bahn. Einen kurzfristigen barrierefreien Umbau des Aufganges an der Hanauer Landstraße hält der Magistrat bis zur Ausführung des Neubaus der Lahmeyerbrücke aus finanziellen Gründen für nicht vertretbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2010OFOF 626/4LahmeyerbrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. März 2010OMOM 4000LahmeyerbrückeDirektanregung
- 19. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 754LahmeyerbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab