Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 705
Betreff: Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord Die Nutzung von Spielplätzen ist stadtweit nur in der Zeit der hellen Tagesstunden vorgesehen. Eine nächtliche Beleuchtung sowohl der Spielplätze, als auch der hindurchführenden und umgebenden Fußwege erfolgt auch zum Schutze der heimischen Fauna und Flora grundsätzlich nicht. Der Magistrat lehnt daher die Nachrüstung dieses Straßenabschnitts mit Lampen ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2017OFOF 109/14Beleuchtung Spielplatz Harheim-NordOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2018OMOM 2567Beleuchtung Spielplatz Harheim-NordDirektanregung
- 3. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 705Beleuchtung Spielplatz Harheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab