Milieuschutzsatzung für das gesamte Nordend
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667
Betreff: Milieuschutzsatzung für das gesamte Nordend Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen die dazu führen, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Die Gemeinde ist somit nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete oder ganze Teile der Stadt unter sogenannten Milieuschutz zu stellen. Im Interesse einer möglichst rechtssicheren Anwendung findet eine Tatsachenermittlung und Prüfung der Anwendungsvoraussetzung des § 172 (1) Nr. 2 BauGB für Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Grundsätzlich führt daher jede Bezeichnung von bestimmten Gebieten zu der in der OM 4038/2018 dargelegten Abgrenzungsproblematik. Nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss wird auf Basis aktualisierter Daten die Relevanz der Satzungen überprüft. Dabei wird auch die angelegte Methodik überprüft und ggf. weiterentwickelt (z.B. Art und Weise der Berücksichtigung der Baualtersklassen einschließlich der Nachkriegsbebauung). Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Erhaltungssatzungen nach § 172 Baugesetzbuch nicht dem individuellen Mieterschutz dienen, sondern ausschließlich aus besonderen städtebaulichen Gründen gerechtfertigt sind. Der Magistrat hat jedoch das Anliegen eines verstärkten Mieterschutzes aufgegriffen und hierfür eine Stabsstelle Mieterschutz eingerichtet, die am
- März 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat. In enger Zusammenarbeit mit den Mieterschutzvereinen schützt die Stabstelle Mietergemeinschaften vor missbräuchlichen Spekulationen und Entmietungspraktiken, führt Mediationsverfahren mit Mietern und Vermietern durch und koordiniert Maßnahmen zum Mieterschutz innerhalb der Verwaltung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2018MM 170Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend-Mitte hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
- 6. November 2018OFOF 580/3Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. November 2018OFOF 581/3Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018OMOM 4038Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendDirektanregung
- 29. November 2018OAOA 345Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50Anregung
- 4. April 2019Sie sind hierSTST 667Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendStellungnahme
- 23. August 2019BB 319Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50Magistratsbericht
- 17. November 2019OFOF 752/3Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. November 2019BB 427Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfenMagistratsbericht
- 2. Januar 2020OFOF 775/3Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020OMOM 5649Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendDirektanregung
- 20. Februar 2020OAOA 535Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenAnregung
- 15. Mai 2020STST 974Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendStellungnahme
- 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 104 WochenBB 534Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab