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Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend

Vorlagentyp: STMagistrat
76 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und die Aufwertungs- und Verdrängungsgefahr zu minimieren. Die Überprüfung der Satzung erfolgt alle fünf Jahre auf Basis aktualisierter Daten, um die Wirksamkeit sicherzustellen.

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Stellungnahme des Magistrats

Um ein Gebiet unter Milieuschutz zu stellen, hat die Stadt Frankfurt am Main nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb in diesem Gebiet die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Um diesen städtebaulichen Gründen im Rahmen der Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu genügen und rechtssicher zu begründen, findet eine Tatsachenermittlung und Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für eine Milieuschutzsatzung nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Hierbei wird insbesondere die Aufwertungs- und Verdrängungsgefahr in dem jeweiligen Gebiet untersucht. Diese Methodik wurde auch bei der Aufstellung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 angewendet. Nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss wird die Satzung auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft. In diesem Zusammenhang wird auch die angelegte Methodik untersucht und ggf. weiterentwickelt. Dies ist sinnvoll und erforderlich, da die Aufwertungs- und Verdrängungsgefahr einen Sachverhalt darstellt, der im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen sein kann. Da diese beiden Parameter als besagte städtebauliche Gründe die Milieuschutzsatzung rechtfertigen, sind sie hinsichtlich ihrer Datengrundlagen möglichst aktuell zu halten. Dies wird durch die turnusmäßige Überprüfung gewährleistet. Der Aufforderung des Ortsbeirates, den Turnus auf weniger als fünf Jahre zu verkürzen, kann nicht gefolgt werden. Es ist keineswegs so, dass die rechtkräftigen Milieuschutzsatzungen, wie vom Ortsbeirat befürchtet, im Frankfurter Nordend keine Wirkung entfalten würden. Seit Inkrafttreten der Milieuschutzsatzungen wurden im Frankfurter Nordend insgesamt 17 Abwendungsvereinbarungen unterzeichnet (E 50: 10 Abwendungsvereinbarungen, E 56: 7 Abwendungsvereinbarungen). Die Erhaltungssatzungen schreiben auch einen besonders sorgfältigen Umgang mit den einzelnen Bauten vor. Hier dürfen Baumaßnahmen vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist. Entscheidend sind die Auswirkungen auf den Bestand, die Größe und die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums. Alle Baumaßnahmen in Milieuschutzgebieten, die den beabsichtigten Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährden können, können zu einer Versagung des Bauantrags führen. Geprüft wird das im jeweiligen Einzelfall. Seit 04.12.2018 wurden aus Gründen des Milieuschutzes im Nordend 13 Bauanträge versagt (E 50: 10 Bauanträge, E 56: 3 Bauanträge). Eine Gefährdung kann insbesondere angenommen werden bei - Abbruch und Rückbau - auch die teilweise Beseitigung - von Wohnungen beziehungsweise Wohngebäuden, - Umwandlung von Wohnraum in andere Nutzungen, - Änderungen bestehender Wohnungen (baulicher Anlagen), wenn der allgemein übliche Standard von (Miet-)Wohnungen überschritten wird. Indikatoren für eine Überschreitung des allgemein üblichen Standards können die nachstehend aufgeführten Kriterien sein. Von einer Überschreitung des allgemein üblichen Standards kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn mehrere Kriterien betroffen sind: - Grundrissänderungen, wenn dadurch weit überdurchschnittliche Wohnraumgrößen entstehen. Durchschnittliche Wohnungsgrößen sind: 1-Zimmer-Wohnungen 30 qm bis 45 qm Wohnfläche, 2-Zimmer-Wohnungen 45 qm bis 70 qm Wohnfläche, 3-Zimmer-Wohnungen 70 qm bis 95 qm Wohnfläche, 4-/5-Zimmer-Wohnungen 95 qm bis 130 qm Wohnfläche - (Neue) Balkone, Dachterrassen und Wintergärten größer als 5 qm - Einbau einer Sauna, Schwimmbad - Bäder über 5 qm - Einrichtung eines Concierge-Dienstes, Bereitstellung von Serviceleistungen - Nachträgliche Errichtung von Stellplätzen für bestehende Wohnungen - Erweiterung einer Wohnung (auch durch Dachgeschossausbau) - Aufteilung oder Zusammenlegung von Wohnungen - Nachträglicher Einbau von Aufzügen mit Ausnahme der nach der Hessischen Bauordnung vorgeschriebenen Aufzüge. Bevor Wohnungsmodernisierungen in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen genehmigt werden, schreibt die Bauaufsicht die betroffenen Mieterinnen und Mieter an und gibt ihnen die Möglichkeit, sich zu der Baumaßnahme zu äußern. Darüber hinaus werden die Mieterinnen und Mieter über die bestehenden Beratungsangebote informiert. Insbesondere steht hierfür die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. November 2018OMOM 4038Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendDirektanregung
  2. 4. April 2019STST 667Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendStellungnahme
  3. 23. August 2019BB 319Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50Magistratsbericht
  4. 17. November 2019OFOF 752/3Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 23. Januar 2020OMOM 5649Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendDirektanregung
  6. 15. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 Wochen
    STST 974Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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