Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Nr. 50 für das Nordend Vorgang: OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19 Vor Erlass der Milieuschutzsatzung 50 informierten Mitglieder des Ortsbeirates die zuständigen Dezernate darüber, dass sie wichtige Änderungen in dieser Satzung verankert wissen wollten. Die Mitglieder des Ortsbeirates wurden darauf hingewiesen, dass es ratsamer sei, Änderungswünsche nach Erlass der Satzung vorzutragen. Ansonsten würde die Wirksamkeit der Satzung wesentlich verzögert. In den beiden Antworten (siehe oben) wird nunmehr darauf verwiesen, dass Änderungswünsche erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren erfolgen könne. Über diese Fristsetzung des Magistrats ist der Ortsbeirat sehr verwundert. Ist dem Magistrat klar, dass durch diese "Stillhaltepolitik" der größte Teil des Milieuschutzes durch Aktivitäten von privaten Investoren verschwunden ist und die "Wohnbevölkerung" auf diese Art und Weise auf keinen Fall "erhalten" bleibt, wie der Magistrat behauptet.
Inhalt
Antrag vom 17.11.2019, OF 752/3
Betreff: Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend Vorgang: OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19 Vor Erlass der Milieuschutzsatzung 50 informierten Mitglieder des Ortsbeirates die zuständigen Dezernate darüber, dass sie wichtige Änderungen in dieser Satzung verankert wissen wollten. Die Mitglieder des Ortsbeirates wurden darauf hingewiesen, dass es ratsamer sei, Änderungswünsche nach Erlass der Satzung vorzutragen. Ansonsten würde die Wirksamkeit der Satzung wesentlich verzögert. In den beiden Antworten (siehe oben) wird nunmehr darauf verwiesen, dass Änderungswünsche erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren erfolgen könne. Über diese Fristsetzung des Magistrats ist der Ortsbeirat sehr verwundert. Ist dem Magistrat klar, dass durch diese "Stillhaltepolitik" der größte Teil des Milieuschutzes durch Aktivitäten von privaten Investoren verschwunden ist und die "Wohnbevölkerung" auf diese Art und Weise auf keinen Fall "erhalten" bleibt, wie der Magistrat behauptet. Dies vorausgeschickt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, diese Fünfjahresfristsetzung zurückzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2018OFOF 580/3Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2018OMOM 4038Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendDirektanregung
- 29. November 2018OAOA 345Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50Anregung
- 4. April 2019STST 667Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendStellungnahme
- 23. August 2019BB 319Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50Magistratsbericht
- 17. November 2019Sie sind hierOFOF 752/3Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. November 2019BB 427Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfenMagistratsbericht
- 2. Januar 2020OFOF 775/3Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020OMOM 5649Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendDirektanregung
- 20. Februar 2020OAOA 535Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenAnregung
- 15. Mai 2020STST 974Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendStellungnahme
- 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 98 WochenBB 534Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)