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Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50

Vorlagentyp: B
104 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319

Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3786 - OA 345/18 OBR 3 - Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. So ist die Stadt nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete unter sogenannten Milieuschutz zu stellen. Vielmehr sind nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Dabei findet die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Unabhängig davon hat der Magistrat ein Monitoring "Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main" aufgebaut, um Gentrifizierungs-/ Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen (Etat-Antrag E6 vom 27.04.2012, § 1720 + Anl. 8 vom 31.05.2012). Die Analyse wird gesamtstädtisch für alle Stadtbezirke durgeführt und schließt auch die Siedlungsbestände der 50-er/ 60-er Jahre mit ein. Der Ortsbeirat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse dieser Untersuchungen unterrichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2018MM 170Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend-Mitte hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
  2. 6. November 2018OFOF 580/3Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 15. November 2018OFOF 581/3Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 29. November 2018OMOM 4038Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendDirektanregung
  5. 29. November 2018OAOA 345Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50Anregung
  6. 4. April 2019STST 667Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendStellungnahme
  7. 23. August 2019Sie sind hier
    BB 319Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50
    Magistratsbericht
  8. 17. November 2019OFOF 752/3Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  9. 22. November 2019BB 427Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfenMagistratsbericht
  10. 2. Januar 2020OFOF 775/3Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  11. 23. Januar 2020OMOM 5649Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendDirektanregung
  12. 20. Februar 2020OAOA 535Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenAnregung
  13. 15. Mai 2020STST 974Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendStellungnahme
  14. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 104 WochenBB 534Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 34 · 19.09.2019
TO I, TOP 25
Beraten
Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 31.10.2019
TO I, TOP 25
Beraten
a) Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO I, TOP 17
Beraten
Die Vorlage B 319 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO II, TOP 56
Beraten
Die Vorlage B 319 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis)

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