Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die Fünfjahresfristsetzung für Änderungswünsche zur Milieuschutzsatzung Nr. 50 zurückzunehmen. Dies geschieht, da die Mitglieder des Ortsbeirates besorgt sind, dass durch diese Frist der Milieuschutz gefährdet wird.
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Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, diese Fünfjahresfristsetzung zurückzunehmen.
Begründung
das Nordend Vorgang: OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19 Vor Erlass der Milieuschutzsatzung 50 informierten Mitglieder des Ortsbeirates die zuständigen Dezernate darüber, dass sie wichtige Änderungen in dieser Satzung verankert wissen wollten. Die Mitglieder des Ortsbeirates wurden darauf hingewiesen, dass es ratsamer sei, Änderungswünsche nach Erlass der Satzung vorzutragen. Ansonsten würde die Wirksamkeit der Satzung wesentlich verzögert. In den beiden Antworten (siehe Vorgang) wird nunmehr darauf verwiesen, dass Änderungswünsche erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren erfolgen können. Über diese Fristsetzung des Magistrats ist der Orts beirat sehr verwundert. Ist dem Magistrat klar, dass durch diese "Stillhaltepolitik" der größte Teil des Milieuschutzes durch Aktivitäten von privaten Investoren verschwunden ist und die "Wohnbevölkerung" auf diese Art und Weise auf keinen Fall "erhalten" bleibt, wie der Magistrat behauptet?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2018OFOF 580/3Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2018OMOM 4038Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendDirektanregung
- 4. April 2019STST 667Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendStellungnahme
- 23. August 2019BB 319Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50Magistratsbericht
- 17. November 2019OFOF 752/3Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Januar 2020OFOF 775/3Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5649Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendDirektanregung
- 20. Februar 2020OAOA 535Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenAnregung
- 15. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 974Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats