Sportanlage Goldstein: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 629
Betreff: Sportanlage Goldstein: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Die städtisch betreute Sportanlage Goldstein besteht aus zwei Teilen, welche insgesamt über einen Tennenplatz, ein Kunststoffkleinfeld, einen Rasenplatz mit 400m-Tennenlaufbahn und ein Beachvolleyballfeld verfügt. An beiden Teilen der Sportanlage befindet sich jeweils ein Umkleide- und Funktionsgebäude. In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 870 (OM 4030/15) an den Ortsbeirat 6 wurde mitgeteilt, dass ein genauer Zeitpunkt zur Realisierung der Maßnahme erst nach Klärung der Finanzierung sowie Detailplanung benannt werden kann. Nach wie vor sind für die Maßnahmen keine Mittel im Haushalt eingestellt, so dass im Rahmen künftiger Etatberatungen über die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz zu entscheiden ist. Eine zeitlich exaktere Aussage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. April 2016 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1575 — Anfrage vom 16. Februar 2016.