Unterstand/Hütte Skateranlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 601
Betreff: Unterstand/Hütte Skateranlage Es wurden geeignete Varianten geprüft. Das betrifft sowohl Konstruktionen aus Holz als auch Metallkonstruktionen. Seriell auf dem Markt befindliche Modelle wurden nur als bedingt tauglich angesehen. Somit wurde bei infrage kommenden Herstellern die Möglichkeit für gewünschte Modifikationen abgefragt. Da für die gewählte Konstruktion aufgrund der besseren Resistenz gegen Vandalismusschäden nur ein Modell mit Metallpfosten infrage kommt, ist begleitend zum Aufbau des Unterstandes eine Erdung als Blitzschutz-Potentialausgleich vorzusehen. Das erfordert ein Aufbrechen der Asphaltfläche im Bereich des Unterstandes für den Einbau eines Fundamenterders unter der Hütte. Für ein Unterstandmodell, das als geeignet erscheint, sind mit den hier beschriebenen Begleitmaßnahmen Baukosten in Höhe von rd. 24.000,-€ ermittelt worden. Je nach Höhe einer finanziellen Beteiligung des Ortsbeirates aus dessen Ortsbeiratsbudget und dem dadurch verbleibende Finanzierungsanteil des Grünflächenamtes, wird über die Finanzierbarkeit der Maßnahme entschieden. Der Ortsbeirat wird gebeten dem Fachamt seinen Budgetbeitrag mitzuteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2015OFOF 255/13Unterstand / Hütte SkateranlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2015OMOM 4153Unterstand/Hütte SkateranlageDirektanregung
- 2. Oktober 2015STST 1477Unterstand / Hütte SkateranlageStellungnahme
- 4. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 601Unterstand/Hütte SkateranlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab