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Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 593

Betreff: Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg Zu Frage 1 und 2: Die Stiftung Waisenhaus ist Eigentümerin der Gebäude Eduard-Bernstein-Weg 14, 16, 20 und 22, nicht jedoch der Gebäude Eduard-Bernstein-Weg 4-12. Für die Gebäude der Stiftung ist die Nutzung als Altenwohnanlage seit dem 01.01.2008 nicht mehr gegeben, da die Zweckbindung durch Zeitablauf weggefallen ist. Zu Frage 3: Die Wohnanlage ist sowohl in einem nicht mehr zeitgemäßen räumlichen als auch in einem schlechten baulichen Zustand. Die künftige Entwicklung der Liegenschaft wird derzeit geprüft. Aktuell laufen Verhandlungen mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe als Zwischennutzer der leerstehenden Wohnungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2018OFOF 371/8Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2018VV 1075Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-WegAnfrage
  3. 18. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 593Altenwohnanlage am Eduard-Bernstein-Weg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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