Gestaltung des Tilly-Edinger-Platz als Themenspielplatz
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 593
Betreff: Gestaltung des Tilly-Edinger-Platz als Themenspielplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Antrag des Ortsbeirates, den Tilly-Edinger-Platz als Themenspielplatz umzugestalten, ist ein sehr komplexes Thema. Hier sind diverse grundsätzliche Aspekte im Vorfeld zu prüfen. Dazu zählen unter anderem der Versorgungsgrad mit Spieleinrichtungen im Umfeld, die Ermittlung der Nutzerzahlen und die Abklärung sicherheitstechnischer Aspekte dieses Gestaltungsvorschlages. Die ämterübergreifende Abstimmung dieser Aspekte konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. Dezember 2014OFOF 610/2Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als ThemenspielplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2015OMOM 3772Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als ThemenspielplatzDirektanregung
- 8. Februar 2015OFOF 635/2Gestaltung des Tilly-Edinger-Platz als ThemenspielplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Februar 2015VV 1248Gestaltung des Tilly-Edinger-Platz als ThemenspielplatzAnfrage
- 13. April 2015STST 594Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als ThemenspielplatzStellungnahme
- 13. April 2015Sie sind hierSTST 593Gestaltung des Tilly-Edinger-Platz als ThemenspielplatzStellungnahme
- 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1692Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als ThemenspielplatzStellungnahme
- 2. Januar 2018OFOF 470/2Einrichtung eines Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-PlatzOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 30. Mai 2019OFOF 827/2Benutzerfreundliche Gestaltung des Tilly-Edinger-PlatzesOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab