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Winterdienst hier: a) Fuß- und Radweg zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach b) Berkersheimer Bahnstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2011, ST 585

Betreff: Winterdienst hier:

a) Fuß- und Radweg zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach b) Berkersheimer Bahnstraße Die allgemeine Räum- und Streupflicht der Städte und Gemeinden ist Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, die sich unter anderem aus dem Hessischen Straßengesetz (§ 10 HStrG) ergibt. Die Räumpflicht auf Gehwegen hat die Stadt Frankfurt am Main in Ermächtigung des § 5 HStrG per Satzung auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke übertragen (§ 11 Satzung über dies Straßenreinigung in Frankfurt am Main – StrRSatzung). Bezüglich des Winterdienstes auf Fahrbahnen besteht gemäß § 10 Abs. 4 HStrG i. V. m. § 11 Abs. 3 StrRSatzung die Zuständigkeit der Stadt. Grundsätzlich gilt für alle Städte und Gemeinden im Bezug auf den Winterdienst auf Fahrbahnen der Gedanke der Zumutbarkeit. Die Räum- Streupflicht ist lediglich im Rahmen des Zumutbaren und der entsprechend bestehenden Leistungsfähigkeit möglich. So besagt auch § 11 Abs. 3 StrRSatzung, dass der Winterdienst auf Fahrbahnen von der Stadt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit durchgeführt wird. Mit dem Winterdienst auf Fahrbahnen hat die Stadt Frankfurt am Main die FES GmbH beauftragt. Die Beauftragung stützt sich auf die gesetzliche Aufgabe (§ 10 Abs. 4 HStrG, § 11 Abs. 3 StrRSatzung) und steht gleichwohl unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt. Die FES GmbH - originär gemäß Rahmenvertrag mit der Stadt Frankfurt am Main für die Straßenreinigung zuständig - betreibt in Frankfurt fünf Betriebsstätten und verfügt speziell für den Winterdienst über 146 Spezialfahrzeuge und 320 Mitarbeiter. Die Räum- und Streuflächen in der Stadt Frankfurt am Main umfassen ca. 1200 km. Trotz des Einsatzes aller zur Verfügung stehenden Ressourcen ist es bei einem Winterereignis nicht möglich, gleichzeitig alle Straßen, Übergänge, Radwege, Wohnstraßen und Wirtschaftswege vom Schnee zu befreien und bei Bedarf abzustreuen. Eine zeitnahe flächendeckende Räumung ist im Rahmen der vorhandenen Ressourcen nicht leistbar. Die Aufstockung der vorhandenen Kapazitäten oder die kurzfristige Beauftragung weiterer externer Dienstleister zur Sicherstellung eines jederzeitigen und stadtweit flächendeckenden Winterdienstes, wäre mit erheblichen Kosten verbunden und würde die Leistungsfähigkeit der Stadt in jedem Fall übersteigen. Der Anregung, sicherzustellen, dass der Weg zwischen Harheim und Bonames neben der K812, der Fußweg zwischen Harheim und Nieder Erlenbach, sowie der Verbindungsweg zwischen Harheim und Berkersheim grundsätzlich von Schnee und Eis geräumt werden, kann daher nur bedingt entsprochen werden. Um die vorhandenen Ressourcen optimal ausnutzen zu können, wurde in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main für Winterdiensteinsätze ein Dringlichkeitsstufenplan erarbeitet, welcher die Straßen entsprechend ihrer Bedeutung für den Winterdienst in verschiedene Kategorien unterteilt. Man unterscheidet sogenannte A-, B- und C-Strecken. Bei der A-Strecke handelt es sich vornehmlich um wichtige Hauptverkehrsstraßen und wesentliche Strecken des ÖPNV, die Strecke B bezeichnet Zubringerstraßen zu den Hauptverkehrsstraßen und unter die Priorität Strecke C fallen unter anderem gefahrgeneigte Wohnstraßen. Bei dem Weg zwischen Harheim und Bonames handelt es sich nicht um einen Rad-/Gehweg sondern, um einen weder verkehrswichtigen noch gefährlichen Wirtschaftsweg, für den im Dringlichkeitsstufenplan eine niedrige Priorität festgelegt ist und der daher erst geräumt und gestreut wird, wenn die höheren Prioritäten abgearbeitet sind. Die Fußwegverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Harheim ist als öffentlicher Gehweg ausgewiesen. Die gängige Rechtsprechung lässt eine Übertragung der Räumpflicht auf Eigentümer von angrenzenden Flächen, die rein landwirtschaftlich genutzt werden, nicht zu. Für den außerörtlich gelegenen Gehweg zwischen Nieder Erlenbach und Harheim besteht somit keine Räum- und Streupflicht für die Eigentümer der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Die Vergabe der Durchführung des Winterdienstes durch den Magistrat an einen externen Dienstleister an diesem Weg ist, wie bei vergleichbaren Wegeverbindungen im Stadtgebiet, aus Kostengründen nicht möglich Der Winterdienst auf der Fahrbahn zwischen Harheim und Berkersheim (Harheimer Stadtweg / Berkersheimer Bahnstraße bis zur S-Bahnhaltestelle) wird von FES mit hoher Prorität bei jedem Winterereignis geräumt und gestreut. Der parallel zur Fahrbahn verlaufende Gehweg grenzt direkt an landwirtschaftliche Flächen an. Für diesen gilt der gleiche Sachverhalt wie bei dem Gehweg zwischen Nieder Erlenbach und Harheim.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2011OFOF 221/14Winterdienst auf dem Fuß- und Radweg zwischen Harheim und BonamesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Januar 2011OFOF 222/14Winterdienst auf der Berkersheimer BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 17. Januar 2011OMOM 4893Winterdienst hier: a) Fuß- und Radweg zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach b) Berkersheimer BahnstraßeDirektanregung
  4. 12. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 585Winterdienst hier: a) Fuß- und Radweg zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach b) Berkersheimer Bahnstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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