Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-Erlenbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 580
Betreff: Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-Erlenbach Für die vom Ortsbeirat 13 vorgeschlagenen Flächen liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor, daher können diese Flächen zurzeit nicht in die Überlegungen für den Standort einer neuen Turnhalle einbezogen werden. Der vorhandene Sportplatz liegt etwa 1 km nördlich vom Ortsrand entfernt. Diese Fläche ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, die Errichtung einer Turnhalle ist gemäß § 35 BauGB in Verbindung mit der Grüngürtel-Verordnung unzulässig. Auch für die bisher unbebaute Wohnbaufläche an der Straße Alt-Erlenbach, die sich im Privatbesitz befinden, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben: die Areale sind im Bebauungsplan Nr. 267 als "Allgemeines Wohngebiet mit der Vollgeschosszahl II, nur Hausgruppen“ festgesetzt und kommen daher für den Bau einer Turnhalle nicht in Frage. Dessen ungeachtet wird der Magistrat jedoch prüfen, an welchem anderen Standort in Nieder-Erlenbach der Bau einer Turnhalle planungsrechtlich möglich ist und eine sinnvolle Lösung zur Verbesserung der sportlichen Infrastruktur entwickeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2010OFOF 199/13Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 23. November 2010OMOM 4753Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 13. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 580Bauplatz für eine Turnhalle in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab