Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 553
Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Nach Klärung letzter planerischer Fragestellungen im Plangebiet und unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen an das Planverfahren, wie auch der Umsetzung der Vorgaben aus dem Stadtverordnetenbeschluss § 4579 vom 22. Mai 2014, strebt der Magistrat eine zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 834 "Südlich Rödelheimer Landstraße" für Ende 2016 an. Da der Bebauungsplan Nr. 834 nicht vollständig aus den Darstellungen und Festlegungen des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 entwickelt werden kann, stellt der Magistrat parallel zum Bebauungsplanverfahren einen Antrag auf Abweichung von den regionalplanerischen Festlegungen. Ab Antragsstellung beträgt die Verfahrensdauer circa 1,5 Jahre. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans bzw. mit einer möglichen frühzeitigen Planreife nach § 33 BauGB ist somit bei günstigem Verlauf frühestens gegen Ende 2017 / Anfang 2018 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2016OFOF 606/7Bebauungsplan südlich Rödelheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Januar 2016VV 1559Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer LandstraßeAnfrage
- 29. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 553Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab