Künftiges Haus auf dem Wendelsgarten in Bonames
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2010, ST 549
Betreff:
Künftiges Haus auf dem Wendelsgarten in Bonames
Bei dem Haus am Wendelsgarten handelt es sich um einen Bestandteil des Projektes "Schöneres Frankfurt“. Dabei wurde aus einem ehemaligen Parkplatz ein Marktplatz mit entsprechenden Stellplätzen entwickelt, wobei auch die Errichtung eines Wohnhauses mit Café vorgesehen ist. Eigentümer dieses zu bebauenden Grundstücks ist die Stadt Frankfurt am Main.
Die Ausschreibung des Projektes und die Vergabe sind inzwischen abgeschlossen. Der Begründung des Erbbaurechts an einer Teilfläche des Grundstücks "Am Wendelsgarten“ wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2009, § 6362, zugestimmt. Das Erbbaurecht wird bestellt zum Zwecke der Bebauung mit einem dreigeschossigen Gebäude mit einem Café im Untergeschoss und Wohnungen in den beiden Obergeschossen. Der Erbbauvertrag wird voraussichtlich im Laufe des Monats April 2010 beurkundet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2010OFOF 899/10Künftiges Haus auf dem Wendelsgarten in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Februar 2010OMOM 3899Künftiges Haus auf dem Wendelsgarten in BonamesDirektanregung
- 20. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 549Künftiges Haus auf dem Wendelsgarten in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab