Ortsumgehung Bonames
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 502
Betreff: Ortsumgehung Bonames Voraussetzung für die Realisierung der Ortsumgehung Bonames ist Herstellung des Baurechts und der darauf fußenden Ausbauplanung mit Kostenberechnung. Da diese Rahmenbedingungen noch nicht vorliegen, ist eine Einstellung von Investitionsmitteln gegenwärtig nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013OFOF 513/10Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung BonamesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. September 2013EAEA 215Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung BonamesEtatanregung
- 7. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 502Ortsumgehung BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab