Wasseranschluss auf dem Platz am Wendelsgarten
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2010, ST 473
Betreff:
Wasseranschluss auf dem Platz am Wendelsgarten
Wie bereits in vorangegangenen Stellungnahmen des Magistrats erläutert, wurde die Herstellung eines Wasseranschlusses auf dem Platz Am Wendelsgarten; bereits in der Planungsphase verworfen.
Ein Wasseranschluss ist für die Durchführung eines Wochenmarktes nicht erforderlich, da die Marktbeschicker im Rhein-Main-Gebiet in der Regel keine Anschlüsse auf den Marktflächen vorfinden.
Die Verkaufsstände sind daher mit Wassertanks und Abwassertanks ausgestattet.
Dem Wunsch eines Wasseranschlusses auf dem Platz Am Wendelsgarten kann aus Gesundheitsgründen nicht gefolgt werden, da eine regelmäßige Wasserentnahme nicht gewährleistet ist. Durch Stagnation in der Anschlussleitung erfolgt eine Verkeimung des Trinkwassers.
Für Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen, bei denen Trinkwasser gewünscht bzw. benötigt wird, ist bei der Mainova ein Standrohr mit Wasserzählanlage abzuholen. In der Regel sind für Feuerlöschzwecke im öffentlichen Bereich Hydranten vorgesehen, über die dann in Verbindung mit den Standrohren Wasser entnommen werden kann.
Die Gestaltung des Platzes Am Wendelsgarten wurde im Rahmen des Investitionsprogramms "Schöneres Frankfurt“ abgeschlossen. Es sind keine Mittel für zusätz-liche Baumaßnahmen vorhanden.
Ein akuter Handlungsbedarf bezüglich der Herstellung eines Wasseranschlusses ist aufgrund oben geschilderter Umstände nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2009OFOF 877/10Wasseranschluss auf dem Platz am Wendelsgarten IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. Januar 2010OMOM 3838Wasseranschluss auf dem Platz am WendelsgartenDirektanregung
- 30. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 473Wasseranschluss auf dem Platz am WendelsgartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab