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Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen!

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 467

Betreff: Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen! Im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 1 gibt es 10 Brücken über den Main, die alle benannt sind. Die Kennzeichnungen sind nicht einheitlich und stellen sich wie folgt dar: Nr. Brücke Straßennamens- schilder Zusatzschild 1 Ignatz-Bubis Brücke

beidseits vorhanden Schild mit Erläuterungen zur Person vorhanden 2 Alte Brücke beidseits vorhanden

- 3 Eiserner Steg nicht vorhanden Der Name ist beidseits in den Sandstein der Brückenköpfe eingearbeitet 4 Untermainbrücke beidseits vorhanden

Erläuterungen auf Bronzetafel auf südwestlicher Seite des Brückenkopfs 5 Holbeinsteg nicht vorhanden - 6 Friedensbrücke beidseits vorhanden

- 7 Flußkrebssteg beidseits vorhanden

- 8 Westhafenbrücke vorhanden - Südseite

- 9 Main-Neckar-Brücke

nicht vorhanden Erläuterungen auf Tafel zur Bautechnik auf nordöstlicher Sockelseite 10 Niederräder Brücke

nicht vorhanden - Der Magistrat wird veranlassen, dass die vier bisher nicht in der Örtlichkeit gekennzeichneten Brücken (Eiserner Steg, Holbeinsteg, Main-Neckar-Brücke und Niederräder Brücke) mit Straßennamensschildern versehen werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist von Seiten des Magistrats nicht vorgesehen, weitere zusätzliche Beschilderungen an den Brücken anzubringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2011OFOF 80/1Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. Oktober 2011OMOM 516Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen!Direktanregung
  3. 23. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 467Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen!
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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