Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen!
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Alte Brücke — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 467
Betreff: Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen! Im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 1 gibt es 10 Brücken über den Main, die alle benannt sind. Die Kennzeichnungen sind nicht einheitlich und stellen sich wie folgt dar: Nr. Brücke Straßennamens- schilder Zusatzschild 1 Ignatz-Bubis Brücke
beidseits vorhanden Schild mit Erläuterungen zur Person vorhanden 2 Alte Brücke beidseits vorhanden
- 3 Eiserner Steg nicht vorhanden Der Name ist beidseits in den Sandstein der Brückenköpfe eingearbeitet 4 Untermainbrücke beidseits vorhanden
Erläuterungen auf Bronzetafel auf südwestlicher Seite des Brückenkopfs 5 Holbeinsteg nicht vorhanden - 6 Friedensbrücke beidseits vorhanden
- 7 Flußkrebssteg beidseits vorhanden
- 8 Westhafenbrücke vorhanden - Südseite
- 9 Main-Neckar-Brücke
nicht vorhanden Erläuterungen auf Tafel zur Bautechnik auf nordöstlicher Sockelseite 10 Niederräder Brücke
nicht vorhanden - Der Magistrat wird veranlassen, dass die vier bisher nicht in der Örtlichkeit gekennzeichneten Brücken (Eiserner Steg, Holbeinsteg, Main-Neckar-Brücke und Niederräder Brücke) mit Straßennamensschildern versehen werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist von Seiten des Magistrats nicht vorgesehen, weitere zusätzliche Beschilderungen an den Brücken anzubringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2011OFOF 80/1Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011OMOM 516Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen!Direktanregung
- 23. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 467Schilder an den Brücken im Ortsbezirk 1 anbringen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab