Sportplatz Schwanheimer Bahnstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2010, ST 423
Betreff:
Sportplatz Schwanheimer Bahnstraße
Die Sportanlage Schwanheim, in der Schwanheimer Bahnstraße, wird von den Vereinen Fußballclub Germania 1906 Schwanheim e.V. und Sportfreunde Dankesrangers '74 Schwanheim e.V. genutzt. Beide Vereine haben in den vergangenen Jahren starke Zuwächse erfahren.
Um die Kapazitätsprobleme zu entzerren, steht das Fachamt im Dialog mit den Vereinen und bemüht sich, zusätzliche Trainingsmöglichkeiten auf den benachbarten Sportanlagen zu ermöglichen. Aktuell wird geprüft ob entsprechende Kapazitäten auf den Sportanlagen Goldstein und Hahnstraße zur Verfügung stehen. Sobald Zeitkorridore erarbeitet sind, wird sich das Fachamt mit den Vereinen in Verbindung setzen.
Mittel für eine bauliche Veränderung oder Erweiterung des bestehenden Umkleide- und Funktionsgebäudes oder der Umwandlung eines der Rasenplätze in einen Kunstrasenplatz stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Um hier eine grundsätzliche Aussage zu treffen, ist zunächst die landschaftsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit zu prüfen.
Es bleibt künftigen Etatberatungen vorbehalten, Mittel für solche Maßnahmen in den Investitionshaushalt der Stadt Frankfurt am Main einzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2010OFOF 1385/6Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 9. Februar 2010OMOM 3926Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeDirektanregung
- 15. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 423Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab