Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg
Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Entsieglung und Vergrößerung der Baumscheibe aus Gründen des Baumschutzes ab, da der Bergahorn in seiner aktuellen Umgebung gut gedeiht. Dennoch wird der Wunsch nach der Installation von drei Radbügeln außerhalb des Traufenbereichs erfüllt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Entsieglung und Vergrößerung der Baumscheibe in diesem Fall aus Gründen des Baumschutzes nicht entsprechen: Der vor fast 100 Jahren gepflanzte Bergahorn hat sich mit der beengten Situation arrangiert und trotz suboptimaler Verhältnisse einen guten Allgemeinzustand erreicht. Daher muss jegliche Baumaßnahme im Traufenbereich unterbleiben. Bereits der Ausbau der vorhandenen Bordsteine führt zu Mikroverletzungen im Wurzelbereich, die wiederum Eintrittsstellen für holzzerstörende Pilze sind. Eine Entsieglung der Fläche legt Haarwurzelzonen frei, die in wenigen Stunden irreparabel absterben, wenn sie nicht umgehend geschützt werden. Der Einbau einer neuen Baumscheibeneinfassung lässt sich nicht verletzungsfrei für die Bäume durchführen. Hinzu kommt, dass eine Bepflanzung des Traufenbereiches mit stark zehrenden Pflanzen (Blumenbeet) eine erhebliche Nährstoff- und Wurzelkonkurrenz für den Bergahorn darstellt.
Der Magistrat entspricht jedoch dem Wunsch nach drei Radbügeln außerhalb des Traufenbereichs und wird diese im ersten Halbjahr 2024 umsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2023OFOF 348/4Gestaltung: Platz vor dem Haus GünthersburgOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Oktober 2023OMOM 4621Gestaltung: Platz vor dem Haus GünthersburgDirektanregung
- 19. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 418Gestaltung: Platz vor dem Haus GünthersburgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab