Gestaltung: Platz vor dem Haus Günthersburg
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Entsieglung und Vergrößerung der Baumscheibe in diesem Fall aus Gründen des Baumschutzes nicht entsprechen: Der vor fast 100 Jahren gepflanzte Bergahorn hat sich mit der beengten Situation arrangiert und trotz suboptimaler Verhältnisse einen guten Allgemeinzustand erreicht. Daher muss jegliche Baumaßnahme im Traufenbereich unterbleiben. Bereits der Ausbau der vorhandenen Bordsteine führt zu Mikroverletzungen im Wurzelbereich, die wiederum Eintrittsstellen für holzzerstörende Pilze sind. Eine Entsieglung der Fläche legt Haarwurzelzonen frei, die in wenigen Stunden irreparabel absterben, wenn sie nicht umgehend geschützt werden. Der Einbau einer neuen Baumscheibeneinfassung lässt sich nicht verletzungsfrei für die Bäume durchführen. Hinzu kommt, dass eine Bepflanzung des Traufenbereiches mit stark zehrenden Pflanzen (Blumenbeet) eine erhebliche Nährstoff- und Wurzelkonkurrenz für den Bergahorn darstellt. Der Magistrat entspricht jedoch dem Wunsch nach drei Radbügeln außerhalb des Traufenbereichs und wird diese im ersten Halbjahr 2024 umsetzen.