Ausreichende Beschilderung des Bewohnerparkens in der Adolfstraße in Niederrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 370
Betreff: Ausreichende Beschilderung des Bewohnerparkens in der Adolfstraße in Niederrad Die aktuelle Beschilderung des Bewohnerparkens in der Adolfstraße entspricht der Grundplanung des Bewohnerparkbereichs 36, die auch dem Ortsbeirat 5 im Mai 2009 präsentiert wurde. Es ist vorgesehen, dass nicht alle Parkflächen in der gesamten Adolfstraße für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert sind. In allen Bewohnerparkzonen herrscht generell ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen reservierten und freien Parkplätzen. Die Beschilderung des Bewohnerparkens ist somit ausreichend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2017OFOF 616/5Ausreichende Beschilderung des Anwohnerparkens in der Adolfstraße in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2017OMOM 2340Ausreichende Beschilderung des Bewohnerparkens in der Adolfstraße in NiederradDirektanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 370Ausreichende Beschilderung des Bewohnerparkens in der Adolfstraße in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab