Neuanstrich der Bänke und Ausbesserungsarbeiten am Oppenheimer Platz
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Bänke und die wassergebundenen Wege am Oppenheimer Platz bis zum Frühjahr 2020 zu überarbeiten. Zudem wird die Liegewiese je nach Witterungsverlauf ebenfalls überarbeitet. Die Umwandlung des Staudenbeets und die Entfernung von Kritzeleien und Graffiti sind ebenfalls Teil der Maßnahmen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung. zu 1.: Die Bänke werden bis zum Frühjahr 2020 überarbeitet. zu 2.: Die wassergebundenen Wege- und Platzflächen werden bis zum Frühjahr 2020 überarbeitet. zu 3.: Die Liegewiese wird je nach Witterungsverlauf im Frühjahr nochmals überarbeitet (Saat- und Düngearbeiten). zu 4.: Aufgrund des Wurzel- und Schattendrucks der Linde wurde das Staudenbeet umgewandelt. Die verbliebenen Stauden wurden in die nahen Bereiche verpflanzt. Die Zwiebelpflanzen sind verblieben und die Fläche wurde als Erweiterung der Wiese angelegt. Ein Zaun gegen Bälle, die von spielenden Kleinkinder umherrollen, ist nicht mehr notwendig. zu 5.: Kritzeleien und Graffiti lässt das Grünflächenamt regelmäßig entfernen. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln kann die Initiative realisiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2019OFOF 1455/5Neuanstrich der Bänke und Ausbesserungsarbeiten am Oppenheimer PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF
- 22. November 2019OIBOIB 367Neuanstrich der Bänke und Ausbesserungsarbeiten am Oppenheimer PlatzBudget-Initiative
- 21. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 335Neuanstrich der Bänke und Ausbesserungsarbeiten am Oppenheimer PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab