Mehr sozial geförderter Wohnungsbau auf dem ehemaligen Postgelände in der Gießener Straße Ecke Friedberger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2011, ST 328
Betreff: Mehr sozial geförderter Wohnungsbau auf dem ehemaligen Postgelände in der Gießener Straße Ecke Friedberger Landstraße Der städtebauliche Entwurf, der dem Bebauungsplan Nr. 868 zugrunde liegt, wurde in der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 10.04.2008 vorgestellt. Dabei wurde die vom Eigentümer beabsichtigte Mischung aus Eigentums- und Mietwohnungen begrüßt. In der Anregung vom 24.04.2008, OA 656, forderte der Ortsbeirat zusätzlich das Angebot senioren- und behindertengerechter Wohnungen sowie Spielraum für Projekte des generationsübergreifenden Wohnens und Ausführung der Gebäude gemäß den städtischen Energiestandards. Die Anregungen fanden Niederschlag in einem städtebaulichen Vertrag, der mit dem Eigentümer abgeschlossen wurde. Der Bau von Sozialwohnungen war seinerzeit kein Thema. Da in der Nähe im Bereich Atterberry/Betts bereits eine große Zahl (ca. 710) solcher Wohnungen realisiert wurde, hält es der Magistrat für unangemessen, diesbezüglich nachzuverhandeln. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2010OFOF 1060/3Mehr sozial geförderter Wohnungsbau auf dem ehemaligen Postgelände Gießener Straße/Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2010OMOM 4830Mehr sozial geförderter Wohnungsbau auf dem ehemaligen Postgelände in der Gießener Straße Ecke Friedberger LandstraßeDirektanregung
- 14. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 328Mehr sozial geförderter Wohnungsbau auf dem ehemaligen Postgelände in der Gießener Straße Ecke Friedberger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab