Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Wunsch des Ortsbeirates zur Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln nachvollzogen, jedoch aufgrund fehlender Genehmigung und der ungeeigneten Baumart abgelehnt. Die Pappel ist bruchanfällig und benötigt viel Wasser, was in Anbetracht der Hitzesommer der letzten Jahre problematisch ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann den Wunsch des Ortsbeirates nachvollziehen. Das genannte Grundstück befindet sich jedoch im Besitz des Landes Hessen und auf die Anfrage des Fachamtes ist noch keine Rückmeldung erfolgt. Ohne Genehmigung kann der Magistrat keine Neupflanzung von Bäumen an dieser Stelle vornehmen. Ein weiteres Problem stellt die gewünschte Baumart dar. Die Pappel ist ein schnell wachsender Baum, der viel Wasser benötigt und bei Sturmereignissen sehr bruchanfällig ist. Die Neuanpflanzung von Pappeln ist angesichts der Hitzesommer der letzten Jahre voraussichtlich wenig erfolgversprechend. Unter diesen Voraussetzungen sieht der Magistrat von der Neupflanzung ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2019OFOF 206/15Neupflanzung von drei „Kaiser-Pappeln“ in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2019OMOM 4517Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 5. August 2019STST 1487Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 17. Februar 2020Sie sind hierSTST 327Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 25. Februar 2020OFOF 270/15Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020OMOM 5910Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 19. Juni 2020STST 1210Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 18. Dezember 2020STST 2197Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 11. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1238Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab