Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Magistrat hat zur Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in Nieder-Eschbach Stellung genommen. Es besteht weiterhin Abstimmungsbedarf, und der Magistrat wird nach Klärung unaufgefordert informieren.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
In der o. g. Terminangelegenheit besteht weiterhin Abstimmungsbedarf. Nach Klärung wird der Magistrat unaufgefordert informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2019OMOM 4517Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 17. Februar 2020STST 327Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 25. Februar 2020OFOF 270/15Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020OMOM 5910Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 19. Juni 2020STST 1210Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 18. Dezember 2020Sie sind hierSTST 2197Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 11. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 110 WochenSTST 1238Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab