Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ablehnung der Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in Nieder-Eschbach zu überdenken. Die Pappeln haben einen historischen Wert und eine Ablehnung ist nicht nachvollziehbar, da noch keine Stellungnahme des Landes Hessen vorliegt.
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Der Magistrat wird gebeten, die Ablehnung der Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln im untersten Teil von Flur 5, Flurstück 470, Am Fuchsloch, zu überdenken, die Antwort des Landes Hessen hierzu abzuwarten und eine Neupflanzung vorzunehmen.
Begründung
Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 327, befindet sich das genannte Grundstück im Besitz des Landes Hessen. Auf die Anfrage des Fachamtes ist noch keine Rückmeldung erfolgt. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum eine Ablehnung des Magistrats erfolgt, obwohl noch keine Stellungnahme des Landes Hessen hierzu vorliegt. Mag sein, dass die Pappel ein schnell wachsender Baum ist, der viel Wasser benötigt und bei Sturmereignissen sehr bruchanfällig ist. Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass diese Pappeln für Nieder-Eschbach einen historischen Wert haben. So wurden diese vor über 120 Jahren im Bereich des dort angrenzenden ehemaligen Paradefeldes in Erinnerung an die drei Kaiserparaden in Nieder-Eschbach, welche 1883, 1897 und 1905 stattfanden, angepflanzt. 1897 hatte Kaiser Wilhelm in unmittelbarer Nähe drei Pappeln in Erinnerung an die Paraden pflanzen lassen. Außerdem haben die zuletzt gepflanzten Pappeln 120 Jahre dort gestanden, was ein vertretbarer Zeitraum ist. Sofern der Magistrat die Neupflanzung mit der Begründung ablehnt, die Neuanpflanzung von Pappeln sei angesichts der Hitzesommer der letzten Jahre voraussichtlich wenig Erfolg versprechend, käme es auf einen Versuch an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2019OFOF 206/15Neupflanzung von drei „Kaiser-Pappeln“ in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2019OMOM 4517Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 5. August 2019STST 1487Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 17. Februar 2020STST 327Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 25. Februar 2020OFOF 270/15Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020Sie sind hierOMOM 5910Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 19. Juni 2020STST 1210Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 18. Dezember 2020STST 2197Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 11. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1238Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats