Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1487
Betreff: Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach Vorläufige Stellungnahme: Bei der vorgenannten Terminsache besteht ämterübergreifend Abstimmungsbedarf. Nach Abstimmung wird der Magistrat unaufgefordert antworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. April 2019OFOF 206/15Neupflanzung von drei „Kaiser-Pappeln“ in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2019OMOM 4517Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 5. August 2019Sie sind hierSTST 1487Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 17. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 327Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 25. Februar 2020OFOF 270/15Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020OMOM 5910Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab