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Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OFCDU
113 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in Nieder-Eschbach, da die Ablehnung des Magistrats nicht nachvollziehbar ist. Die Pappeln haben einen historischen Wert und es wird ein Versuch zur Neupflanzung angeregt.

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Antrag

Der Magistrat wird gebeten, die Ablehnung der Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln im untersten Teil von Flur 5, Flurstück 470, Am Fuchsloch, zu überdenken, die Antwort des Landes Hessen hierzu abzuwarten und eine Neupflanzung vorzunehmen.

Begründung

Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 327, befindet sich das genannte Grundstück im Besitz des Landes Hessen. Auf die Anfrage des Fachamtes ist noch keine Rückmeldung erfolgt. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum eine Ablehnung des Magistrats erfolgt, obwohl noch keine Stellungnahme des Landes Hessen hierzu vorliegt. Mag sein, dass die Pappel ein schnell wachsender Baum ist, der viel Wasser benötigt und bei Sturmereignissen sehr bruchanfällig ist. Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass diese Pappeln für Nieder-Eschbach einen historischen Wert haben. So wurden diese vor über 120 Jahren im Bereich des dort angrenzenden ehemaligen Paradefeldes in Erinnerung an die drei Kaiserparaden in Nieder-Eschbach, welche 1883, 1897 und 1905 stattfanden, angepflanzt. 1897 hatte Kaiser Wilhelm in unmittelbarer Nähe drei Pappeln in Erinnerung an die Paraden pflanzen lassen. Außerdem haben die zuletzt gepflanzten Pappeln 120 Jahre dort gestanden, was ein vertretbarer Zeitraum ist. Sofern der Magistrat die Neupflanzung mit der Begründung ablehnt, die Neuanpflanzung von Pappeln sei angesichts der Hitzesommer der letzten Jahre voraussichtlich wenig erfolgversprechend, käme es auf einen Versuch an.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. April 2019OFOF 206/15Neupflanzung von drei „Kaiser-Pappeln“ in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. Mai 2019OMOM 4517Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 5. August 2019STST 1487Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
  4. 17. Februar 2020STST 327Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
  5. 25. Februar 2020Sie sind hier
    OFOF 270/15Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  6. 13. März 2020OMOM 5910Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
  7. 19. Juni 2020STST 1210Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
  8. 18. Dezember 2020STST 2197Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
  9. 11. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1238Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 39 · 13.03.2020
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5910 2020 Die Vorlage OF 270/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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