Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedenken gegen die Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in Nieder-Eschbach, da das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird und die Neuanpflanzung aufgrund der Hitzesommer der letzten Jahre voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird. Zudem kann die Bewässerung der Bäume nicht sichergestellt werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Hessische Landesgesellschaft (HLG) hat dem Magistrat in der Zwischenzeit Auskunft erteilt. Das Grundstück der Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 5, Flurstück 470 wird demnach entgegen den Ausführungen des Ortsbeirats seit Jahren landwirtschaftlich genutzt. Die Teilfläche ist laut HLG als ökologische Vorrangfläche im Förderantrag des Pächters beim zuständigen Landwirtschaftsamt enthalten. Dies bedeutet, dass finanzielle Einbußen für den Pächter entstehen würden und in der Folge auch für die HLG durch den Pachtausfall. Hinzukommend weist das Fachamt darauf hin, dass eine Bewässerung der Jungbäume nicht übernommen werden kann, da die personellen Ressourcen nicht ausreichen, die weit abseits der "Gießroute" befindlichen Pappeln fachgerecht zu versorgen. Die Pappel ist ein schnell wachsender Baum, der viel Wasser benötigt und bei Sturmereignissen sehr bruchgefährdet ist. Die Neuanpflanzung von Pappeln innerhalb der Feldflure ist angesichts der Hitzesommer der letzten Jahre voraussichtlich nicht erfolgsversprechend. Wenn sich dennoch für die Pflanzung der Pappeln entschieden werden sollte, bittet der Magistrat den Ortsbeirat sich an den Flächeneigentümer, in diesem Fall die Hessische Landesgesellschaft, zu wenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2019OMOM 4517Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 17. Februar 2020STST 327Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 25. Februar 2020OFOF 270/15Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020OMOM 5910Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 19. Juni 2020STST 1210Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 18. Dezember 2020STST 2197Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 11. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 110 WochenSTST 1238Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab