Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach
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Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4517 entstanden aus Vorlage: OF 206/15 vom 15.04.2019
Betreff: Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer im untersten Teil von Flur 5, Flurstück 470, Am Fuchsloch, drei Pappeln anpflanzen zu lassen. An dieser Stelle soll zusätzlich eine Stele hinsichtlich der historischen Bedeutung aufgestellt werden.
Begründung: Die Anpflanzung am o. g. Standort soll als Ersatz für gefällte Pappeln dienen, deren Herkunft einen besonderen geschichtlichen Hintergrund haben. So wurden diese vor über 120 Jahren im Bereich des dort angrenzenden ehemaligen Paradefeldes in Erinnerung an die drei Kaiserparaden in Nieder-Eschbach, welche 1883, 1897 und 1905 stattfanden, angepflanzt. 1897 hatte Kaiser Wilhelm in unmittelbarer Nähe drei Pappeln in Erinnerung an die Paraden pflanzen lassen. Diese alten Pappeln mussten wegen schweren Baumschäden leider gefällt werden. Als Standort für die Neupflanzung wird daher der unterste Teil von Flur 5, Flurstück 470, Am Fuchsloch, vorgeschlagen. Dieser Bereich wäre optimal, da die Grünfläche seit Jahren wegen der ungünstigen Lage nicht landwirtschaftlich genutzt werden kann. Der NABU hat auf dem Gelände in der Vergangenheit auch eine Insektenwiese angelegt. Dieser Standort wäre zudem am Ende der Straße An den Kaiserpappeln als ein Art Fixpunkt für Naherholungssuchende, Spaziergänger usw. sehr gut zu erkennen und ließe sich ohne Weiteres auch in einen Eschbach-Rundwanderweg eingliedern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2019OFOF 206/15Neupflanzung von drei „Kaiser-Pappeln“ in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2019Sie sind hierOMOM 4517Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 5. August 2019STST 1487Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 17. Februar 2020STST 327Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 25. Februar 2020OFOF 270/15Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020OMOM 5910Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachDirektanregung
- 19. Juni 2020STST 1210Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 18. Dezember 2020STST 2197Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
- 11. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 1238Neupflanzung von drei Kaiser-Pappeln in der Gemarkung Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats