Ausbau Betreuungsangebot Kirchnerschule - kurzfristige Schaffung der räumlichen Voraussetzungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 326
Betreff: Ausbau Betreuungsangebot Kirchnerschule - kurzfristige Schaffung der räumlichen Voraussetzungen Zum Sommer 2013 konnte eine Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) mit 50 Plätzen in der Kirchnerschule eingerichtet werden. Damit die räumlichen Bedingungen mittelfristig verbessert werden können, fand am 09.01.2014 ein Gespräch zwischen KITA Frankfurt und dem Stadtschulamt statt. Dieses Gespräch hatte zum Ergebnis, dass eine Übernahme der Pavillonanlage auf dem Grundstück der KT 2 im Frühsommer 2014 möglich ist. Allerdings wird die KT 2 zwei der Räume in den Pavillons nutzen. Dies wird dennoch die räumliche Situation der ESB an der Kirchnerschule deutlich entspannen. Eine Aufstockung der Erweiterten Schulischen Betreuung ist für 2014 nicht geplant, da der Versorgungsgrad mit 66% über dem gesamtstädtischen Versorgungsgrad liegt. Allerdings wird langfristig, aufgrund der steigenden Schülerzahlen in Bornheim, an einer Verbesserung der räumlichen Bedingungen gearbeitet, damit eine Aufstockung vorgenommen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2013OMOM 2287Ausbau Betreuungsangebot Kirchnerschule - kurzfristige Schaffung der räumlichen VoraussetzungenDirektanregung
- 18. Juni 2013OFOF 304/4Ausbau Betreuungsangebot Kirchnerschule . Kurzfristige Schaffung der räumlichen VoraussetzungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
- 2. September 2013STST 1295Ausbau Betreuungsangebot Kirchnerschule - kurzfristige Schaffung der räumlichen VoraussetzungenStellungnahme
- 3. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 326Ausbau Betreuungsangebot Kirchnerschule - kurzfristige Schaffung der räumlichen VoraussetzungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab