Verlängerter Betrieb der Buslinie 54 (Griesheim)
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 298
Betreff: Verlängerter Betrieb der Buslinie 54 (Griesheim) Der Betrieb der Buslinie 54 auf dem Linienabschnitt Zuckschwerdtstraße – Griesheim Bahnhof endet seit 2009 um ca. 22 Uhr. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem Zählungen ergeben hatten, dass in dieser Zeit die Fahrten durchschnittlich von weniger als zwei Personen pro Fahrt genutzt wurden. Die Einstellung des Betriebs im Spätverkehr wird auch deshalb für vertretbar gehalten, weil die Linie innerhalb Griesheims teilweise die selben Haltestellen wie die Linie 59 bedient, wodurch der Westen des Ortskerns von Griesheim angebunden ist. Auf dem restlichen Linienweg hat die Buslinie nur eine geringe oder gar keine Erschließungswirkung, womit auch die niedrigen Fahrgastzahlen zu erklären sind. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2010OFOF 1631/6Verlängerter Betrieb der Buslinie 54 (Griesheim)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2010OMOM 4778Verlängerter Betrieb der Buslinie 54 (Griesheim)Direktanregung
- 8. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 298Verlängerter Betrieb der Buslinie 54 (Griesheim)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab