Sicherung der Feuerwehrzufahrt im Grazer Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 253
Betreff:
Sicherung der Feuerwehrzufahrt im Grazer Weg
Der Anregung wird insoweit entsprochen, als die fehlende Halteverbotsbeschilderung ergänzt und darüber hinaus die Feuerwehrzufahrtsbeschilderung zusätzlich auf der linken Seite wiederholt wird.
Eine zusätzliche Bodenmarkierung, die den gleichen Regelungszweck verfolgt, ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2009OFOF 918/5Sicherung der Feuerwehrzufahrt im Grazer WegOrtsbeiratsantrag · FAG
- 30. Oktober 2009OMOM 3731Sicherung der Feuerwehrzufahrt im Grazer WegDirektanregung
- 26. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 253Sicherung der Feuerwehrzufahrt im Grazer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab